Ratingberatung

Basel III:  Die Umsetzung hat bereits begonnen

 

Die neuen Regeln (Basel III) sind beginnend ab 1.1.2015 in Kraft getreten und werden nun bis 2019 schrittweise komplett eingeführt. Doch allen Übergangsregelungen (von Basel II auf III) zum Trotz erwartet der "Markt" die Einhaltung der neuen Regeln ab sofort.

 

Der Finanzstabilitätsbericht der Bundesbank 

Basel III ist die Antwort der G20 auf die globale Finanzmarktkrise. Eine vorgesehene angemessene Mindesteigenkapital- und Liquiditätsausstattung der Banken dient einerseits der Stabilität des Bankensektors, belastet die Banken aber andererseits auch mit Anforderungen, die sich negativ auf deren Kreditvergabemöglichkeiten auswirken.  Wie bereits im Finanzstabilitätsbericht der Bundesbank (11/2012) nachzulesen ist, kommt die Bundesbank in ihrer "Simulation der Auswirkungen der Basel-III-Kapitalregulierung für Deutschland" zu folgenden Kernaussagen:

    

  • Der deutsche Bankensektor wird das harte Kernkapital zur Erfüllung der geforderten Mindestquoten um rund 50 Mrd € aufstocken müssen.
  • Das Kreditvolumen wird um mind. 3% - 5% schrumpfen. Die Anpassungen erfolgten nämlich nicht nur kapitalseitig. 
  • Die Zinsspanne steigt um mind. 50 Basispunkte.

 

  Merke!  Es gilt, sich frühzeitig auf diese Veränderungen einzustellen Die 

               Problematik ist jedoch: Es wird (noch) schwerer werden, die

               notwendigen Kredite zu erhalten, die zudem tendenziell teurer

               werden.   

 

Die neuen Eigenkapitalanforderungen

Die neuen Eigenkapitalanforderungen sind komplex und deshalb im Detail nur schwer nachvollziehbar. (Sie würden hier auch den Rahmen sprengen). Bedeutsam ist aber das harte Kernkapital im Verhältnis zu risikogewichteten Aktiva. Das harte Kernkapital ist von derzeit 2% auf 7% zu erhöhen. Für die deutschen Banken bedeutet das die eingangs aufgezeigte 50 Mrd. € Eigenkapitalaufstockung. Außerdem wurde für die Banken eine neue Verschuldungsobergrenze (Leverage Ratio) definiert. Die Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Geschäftsvolumina einer Bank darf das 33-Fache des Eigenkapitals nicht übersteigen. 

 

   Merke! Prinzipiell gibt es für die Banken zwei Möglichkeiten, die neuen  

               Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen: entweder erhöhen sie ihr

               Eigenkapital oder sie verringern die Risikoaktiva - unter anderem

               die Kredite. In der Praxis wird es so aussehen, dass die guten

               Bonitäten weiterhin Kredite in vollem Umfang erhalten und das

               man sich dafür von schlechten Bonitäten trennt. Für KMU´s geht

               es also darum, bei den "Guten" zu sein!  

 

Daraus folgern Handlungsempfehlungen für Mandanten/Kreditnehmer

Die dargestellten Auswirkungen von Basel III sollten Anlass für die Unternehmen sein, ihre Eigenschaften als Kreditnehmer vor dem Hintergrund der neuen Rahmenbedingungen zu prüfen und  -wenn möglich-  zu verbessern. Als Steuerberater/Rechtsanwalt können Sie die notwendige Neuausrichtung Ihrer Mandanten wie folgt begleiten:

 

  • Empfehlen Sie Ihrer Mandantschaft ein eigenes -externes- Rating, damit Sie das Heft des Handels nicht aus der Hand geben.
  • Stellen Sie anhand der Rating-Einstufung fest, ob die Unternehmen Ihrer Mandanten bei den "Guten" oder den "Schlechten" sind. Selbst für die "Guten" sind weitere Verbesserungen erstrebenswert.  
  • Überprüfen Sie oder Kooperationspartner , ob die Banken zeitnah und vollständig über die Geschäftsentwicklung Ihrer Mandanten informiert werden und unterstützen Sie deren Stellung. 
  • Weisen Sie Ihre Mandanten darauf hin, Vorsorge für die Finanzierung und damit die Stabilisierung ihrer Unternehmen zu treffen.

Dabei gilt es zu bedenken, dass Banker ihr Handeln in früheren Jahren an den Bedürfnissen ihrer Kunden ausgerichtet haben. Heutzutage richten sie es hingegen nur an den Vorschriften von "Basel III" und den " Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute" aus. Wenn der Bankkunde diese Anforderungen erfüllt - gut.  Wenn nicht, dann hat die Einhaltung der Vorschriften Vorrang. Wie Sie wissen, haben die Banken die Entscheidungsregeln aufgespalten (Abteilung Markt u. Marktfolge). Raten Sie Ihrem Mandanten, im Interesse seines Betriebs bereits jetzt die Initiative zur Bewältigung dessen, was im Zuge von Basel III auf ihn zukommt, zu ergreifen!

 

 

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